Allgemeine Geschäftsbedingungen / Unterrichtsvereinbarungen
Stand: 01.01.2011
1. Nur Hunde mit vollem Impfschutz (bei Welpen: altersentsprechend) und gültiger Haftpflichtversicherung werden zur Teilnahme zugelassen
2. Die Teilnahme an den so genannten „freien“ Gruppen kann nur altersgerecht erfolgen. Altersbeschränkungen für die jeweiligen Gruppen finden Sie bei deren Beschreibung, Ortswechsel behält sich der Veranstalter vor.
3. Die Unterrichtsgebühr ist für die gesamten vereinbarten Unterrichtsstunden oder den Unterrichtszeitraum im Voraus zu entrichten, oder im Lastschrifteinzugsverfahren in monatlichen festgesetzten Beiträgen zu entrichten.
4. Eine Absage oder Verschiebung eines Unterrichtstermins muss mindestens 24 Stunden vorher durch die Teilnehmer/innen erfolgen. Erfolgt dies nicht, oder später, wird die Unterrichtsstunde angerechnet. Dem anderen Vertragsteil wird ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass der Schaden nicht, oder wesentlich geringer als die angesetzte Pauschale ist.
5. Die /der Ausbilder/in behält sich vor, Unterrichtsstunden in dringenden Fällen abzusagen. In diesen Fällen wird der Unterricht selbstverständlich nachgeholt.
6. Eine Erfolgsgarantie kann selbstverständlich bei der Arbeit mit Tieren nicht gegeben werden. Insbesondere ist der Erfolg von dem/der Teilnehmer/in abhängig.
7. Der/die Teilnehmer/in haftet für die von sich und oder seinem Hund verursachten Schäden.
8. Die Gültigkeitsdauer der vereinbarten Unterrichtsstunden beträgt 6 Monate.
9. Die Hundeschule Heymann, Inh. Rolf Heymann, übernimmt keinerlei Haftung für Personen- Sach- oder Vermögensschäden, die durch die Anwendung der gezeigten Übungen und Trainingsinhalte entstehen, sowie für Verletzungen/ Schäden, die durch teilnehmende Hunde verursacht werden. Jegliche Begleitperson ist von dem Haftungsausschluss durch Teilnehmer/in in Kenntnis zu setzen. Die Teilnahme an jeglichen Gruppenstunden erfolgt für Mensch und Hund auf eigenes Risiko. Die Regelungen des vorstehenden Absatzes 1 gelten für alle Schadensersatzansprüche (insbesondere für Schadensersatz neben der Leistung und Schadensersatz statt der Leistung), und zwar gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Mängeln, der Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis oder aus unerlaubter Handlung. Sie gelten auch für den Anspruch auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Teilnehmers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
10. Gerichtsstand ist Bergisch Gladbach
11. Sollten einzelne Klauseln der Geschäftsbedingungen rechtsunwirksam sein, so bleiben die restlichen Bestandteile der Geschäftsbedingungen hiervon unberührt.
Hundeschule Rolf Heymann
